Rundum-Schutz
Sobald Sie uns den vollständig ausgefüllten Arbeitsunfähigkeitsnachweis und die Versichertenerklärung zurückgeschickt haben, prüfen wir Ihren Anspruch auf Krankentagegeld, damit wir es Ihnen nach Ablauf der Karenzzeit auszahlen können. Über die Auszahlung erhalten Sie eine Leistungsabrechnung.
Folgendes sollte der Arbeitsunfähigkeitsnachweis beinhalten:
Bitte vergewissern Sie sich, dass wirklich alle Felder ausgefüllt wurden. Denn Arbeitsunfähigkeit setzt Behandlungsbedürftigkeit voraus. D. h., Sie müssen Ihren Arzt mindestens alle 14 Tage aufsuchen und sich diese Termine auf dem Arbeitsunfähigkeitsnachweis bescheinigen lassen. Nur auf Basis einer regelmäßigen ärztlichen Behandlung können wir Ihnen das Krankentagegeld bis zum letzten nachgewiesenen Arzttermin auszahlen. Die Auszahlungen werden nur rückwirkend vorgenommen, niemals für die Zukunft.
Wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, schicken wir Ihnen neben der Leistungsabrechnung auch einen neuen Arbeitsunfähigkeitsnachweis zu. Unten auf dem Formular steht ein Datum, bis zu dem Sie uns das Formular erneut vom Arzt ausgefüllt zurückschicken müssen. Dieser Vorgang wiederholt sich, bis Sie wieder arbeiten können.
Hinweis: Die Arbeitsunfähigkeit muss uns regelmäßig alle 14 Tage durch ihren behandelnden Arzt nachgewiesen werden. Denn auf Basis einer regelmäßigen ärztlichen Behandlung zahlen wir Ihnen das Krankentagegeld bis zum letzten nachgewiesenen Arzttermin aus. Das Krankentagegeld können wir nur rückwirkend auszahlen, niemals in die Zukunft.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsunfähigkeit und Krankentagegeld finden Sie auch hier.
Bei einer Krankentagegeldversicherung handelt es sich um eine Verdienstausfall-Versicherung. Daher darf das Krankentagegeld das durchschnittliche Nettoeinkommen eines Versicherten nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung ist Ihr Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Wir unterscheiden hierbei zwischen mehreren Berechnungsgrundlagen bei Angestellten, Selbstständigen und Freiberuflern.
Bitte beachten Sie: Bei Arbeitslosen ist die Höhe des Arbeitslosengeldes I die Berechnungsgrundlage für das versicherbare Krankentagegeld.
Seit 2017 haben Schwangere und Mütter mit einer Krankentagegeldversicherung während der gesetzlichen Mutterschutzfrist Anspruch auf Krankentagegeld. Die Höhe des Mutterschaftstagegeldes hängt von Ihrem versicherten Krankentagegeld ab. Ebenfalls berücksichtigen wir anderweitige Einkünfte, wie Entgeltzahlungen des Arbeitgebers bei Angestellten, das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung oder Elterngeld.
Damit wir Ihren Anspruch errechnen können, benötigen wir einen Nachweis über den voraussichtlichen und den tatsächlichen Entbindungstermin. Bei Selbstständigen zusätzlich einen Nachweis über Ihren Anspruch auf Elterngeld. Bei Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenversicherung einen Nachweis über den Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder Krankengeld.
Sofern Sie weitere Details wünschen, melden Sie sich bitte bei uns. Wir beraten Sie gerne.
Ihre Gesundheit ist uns sehr wichtig. Wir möchten Sie während einer Arbeitsunfähigkeit begleiten und Ihnen unterstützend zur Seite stehen. Damit wir uns ein Bild vom Verlauf Ihrer Arbeitsunfähigkeit machen und Ihre Leistungsansprüche prüfen können, fordern wir im Laufe einer Arbeitsunfähigkeit medizinische Unterlagen an.
Nähere Informationen zu Ihren Mitwirkungspflichten finden Sie in unserer Kundeninformation .
Neben den regelmäßigen Besuchen beim Hausarzt ist eine fachärztliche Behandlung bei den meisten Erkrankungen eine sinnvolle Ergänzung. Denn Fachärzte sind Spezialisten auf ihrem Gebiet und können Ihnen meist zusätzlich wertvolle Ratschläge geben, um Ihre Genesung voranzutreiben. Sprechen Sie bitte mit Ihrem behandelnden Arzt darüber.
Sollten Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine stationäre Behandlung durchführen, benötigen wir den dazugehörigen ausführlichen Befund- und Entlassungsbericht. Dieser informiert uns über die stationär durchgeführten Therapien und künftig geplanten Behandlungsmaßnahmen.
Ein ausführlicher Befund- und Behandlungsbericht hilft uns dabei, den Verlauf Ihrer Arbeitsunfähigkeit besser einschätzen und Ihre Leistungsansprüche prüfen zu können. Solche Berichte werden in der Regel vom behandelnden Arzt erstellt. Die Kosten für das Arzthonorar der von uns angeforderten Berichte tragen selbstverständlich wir.
Um Fragen zur Arbeitsunfähigkeit zu klären, aber auch, um Ihnen eine bestmögliche medizinische Versorgung bieten zu können, gibt es die "Vertrauensärztliche Untersuchung". Bei dieser stellen Sie sich einem neutralen Facharzt vor. Dieser kann entweder sicherstellen, ob sämtliche Behandlungsmaßnahmen ausgeschöpft wurden, oder er kann Ihnen zusätzliche Therapievorschläge unterbreiten, damit Sie schneller gesund werden. Die Kosten solcher Begutachtungen tragen wir.
Wenn Sie im Laufe Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha) von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bewilligt bekommen, läuft Ihre Krankentagegeldversicherung grundsätzlich weiter. Sie erhalten von der DRV für diesen Zeitraum in der Regel sogenanntes Übergangsgeld. Bitte informieren Sie uns auf jeden Fall vor Antritt einer Rehabilitationsmaßnahme, damit wir Ihnen schnell Auskunft über die zu erwartenden Leistungen geben können. Im Anschluss an die Reha benötigen wir eine Kopie des ausführlichen Befund- und Entlassungsberichtes von Ihnen.
Jeder Mensch ist anders – und als Patient ganz besonders. Oft gibt es viele Therapiewege. Deshalb ist es wichtig, den individuell richtigen Weg zu gehen, um positive Erfolge zu erzielen. Unsere Gesundheitsprogramme helfen Ihnen, Ihren Alltag trotz Krankheit mit einem Höchstmaß an Lebensqualität zu gestalten.