Laufende Arbeitsunfähigkeit
Lau­fende Arbeits­un­fä­hig­keit

Die wichtigsten Informationen für Sie auf einen Blick

Sobald Sie uns den vollständig ausgefüllten Arbeitsunfähigkeitsnachweis und die Versichertenerklärung zurückgeschickt haben, prüfen wir Ihren Anspruch auf Krankentagegeld, damit wir es Ihnen nach Ablauf der Karenzzeit auszahlen können. Über die Auszahlung erhalten Sie eine Leistungsabrechnung.

Folgendes sollte der Arbeitsunfähigkeitsnachweis beinhalten:

  • Den Behandlungsbeginn
  • Den ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit
  • Die Diagnose
  • Die Information, ob ein Zusammenhang zu einer früheren Arbeitsunfähigkeit besteht

Bitte vergewissern Sie sich, dass wirklich alle Felder ausgefüllt wurden. Denn Arbeitsunfähigkeit setzt Behandlungsbedürftigkeit voraus. D. h., Sie müssen Ihren Arzt mindestens alle 14 Tage aufsuchen und sich diese Termine auf dem Arbeitsunfähigkeitsnachweis bescheinigen lassen. Nur auf Basis einer regelmäßigen ärztlichen Behandlung können wir Ihnen das Krankentagegeld bis zum letzten nachgewiesenen Arzttermin auszahlen. Die Auszahlungen werden nur rückwirkend vorgenommen, niemals für die Zukunft.

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